Man beauftragt einen Steinmetz, der Namen und Daten vor Ort nachgraviert oder den Stein in der Werkstatt bearbeitet. Eine neue Inschrift ist eine Veränderung am Grabmal, und viele Friedhofssatzungen verlangen dafür eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung; den Antrag stellt in der Regel der Steinmetz. Ist auf dem Stein kein Platz mehr, graviert man eine Zusatzplatte, ein Granitbuch oder eine andere Seite des Grabmals, in derselben Schrift und Ausführung wie die ursprüngliche Inschrift.
Wer graviert?
Ein Steinmetz, am besten der, der das Grabmal gesetzt hat: Er kennt den Stein und hat oft Schrift und Vorlage der ersten Inschrift aufbewahrt. Hat er aufgegeben oder ist er weit weg, kann jeder andere Steinmetz die Arbeit übernehmen; bringen Sie ihm ein scharfes Foto der vorhandenen Inschrift mit, von vorn aufgenommen.
Drei Techniken gibt es: gestrahlt, mit Sandstrahl durch eine Schablone, die die Schrift nachbildet — heute das Übliche; von Hand gehauen, mit dem Meißel, für einen alten Stein oder eine Schrift, die keine Schablone wiedergibt; und aufgesetzte Buchstaben aus Bronze oder Aluminium, wenn die ursprüngliche Inschrift so gemacht ist. Rechnen Sie in der Regel mit einigen Wochen zwischen Angebot und Gravur, die Zeit für die Genehmigung und den Termin des Steinmetzes.
Zwei Wege, zwischen denen der Steinmetz je nach Stein und Zugang wählt:
- vor Ort, auf dem Friedhof, wenn die Gravur einfach und der Stein gut erreichbar ist;
- in der Werkstatt, wenn der Stein abgebaut werden muss, dick ist oder eine Vergoldung erneuert werden soll. Das Grab bleibt dann einige Tage oder Wochen ohne Stein: Fragen Sie nach der Dauer, bevor Sie unterschreiben.
Berechnet wird meist pro Buchstabe, dazu gegebenenfalls die Vergoldung oder Farbe. Holen Sie ein schriftliches Angebot ein, zwei, wenn Sie können.
Braucht man eine Genehmigung?
Meistens ja. In Deutschland gibt jede Kommune, jede Kirchengemeinde ihrem Friedhof eine eigene Friedhofssatzung, und viele verlangen für jede Veränderung am Grabmal — eine zusätzliche Inschrift eingeschlossen — einen Antrag mit dem genauen Wortlaut, vor Beginn der Arbeiten. In Österreich und der Schweiz liegt die Regel ebenso beim jeweiligen Friedhofsträger.
In der Praxis reicht der Steinmetz den Antrag bei der Friedhofsverwaltung ein; er kennt die Satzung des Ortes. Wer selbst eine kleine Platte gravieren lässt und anbringen will, fragt vorher ebenfalls nach.
Muss der Name des Verstorbenen auf dem Grab stehen?
Ob und bis wann ein Name auf dem Grab stehen muss, regelt — wenn überhaupt — die Friedhofssatzung des Ortes. Viele Familien lassen den Namen erst Monate später nachtragen, manche nie, etwa weil eine einzige Inschrift für die ganze Familie gewählt wurde. Fragen Sie im Zweifel die Friedhofsverwaltung, bevor Sie sich unter Druck setzen.
Umgekehrt kommt nicht jeder Name ohne Weiteres auf den Stein. Soll dort an jemanden erinnert werden, der an anderer Stelle bestattet ist — etwa einen Bruder, dessen Urne auf See beigesetzt wurde —, erlauben manche Satzungen das als Gedenkinschrift, andere nicht. Auch das klärt die Verwaltung.
Wann kann man gravieren?
Eine gesetzliche Frist, die zum Warten oder zur Eile zwingt, gibt es dafür nicht. Die Einschränkung ist praktischer Art: Wird ein Sarg in einem bestehenden Familiengrab beigesetzt, muss der Stein für die Beisetzung meist abgebaut werden, und der Boden braucht danach Zeit, um sich zu setzen — oft Monate —, bevor der Stein wieder fest stehen kann. Das ist der natürliche Moment für die Gravur in der Werkstatt. Bei einer Urnenbeisetzung bleibt der Stein meist stehen, und die Gravur kann früher erfolgen. Der Steinmetz sagt Ihnen, wie lange es dauert.
Ein Name, der ein Jahr später kommt, ist kein Versäumnis.
Und wenn kein Platz mehr ist?
Das ist bei Familiengräbern der häufigste Fall: Der Stein wurde für zwei Namen graviert, manchmal für einen. Vier Lösungen, von der unauffälligsten zur sichtbarsten:
- Eine andere Seite des Grabmals gravieren: die Seitenfläche, den Sockel, die Grabplatte. Oft am günstigsten, denn der Stein ist schon da.
- Eine Zusatzplatte aus demselben Gestein, graviert und am Stein oder auf der Grabplatte befestigt. Die Lösung für volle Grabmale.
- Ein Granitbuch, auf das Grab gelegt, dessen Seiten über die Jahre mehrere Namen aufnehmen.
- Den ganzen Stein neu gravieren und die Namen aus einem Guss anordnen. Teurer, aber der einzige Weg zu einem wirklich einheitlichen Bild, wenn die ursprüngliche Inschrift beschädigt ist.
Ist im Grab noch Platz für weitere Beisetzungen, legen Sie schon jetzt fest, wo künftige Namen stehen sollen. Wie lange die Grabstätte überhaupt besteht, erklärt Ruhefrist und Grabnutzungsrecht: Eine neue Beisetzung kann eine Verlängerung des Nutzungsrechts nötig machen.
Im Einklang mit der ursprünglichen Inschrift
Drei Dinge sollten genau übernommen werden; sagen Sie sie dem Steinmetz:
- Die Schrift und ihre Größe. Ein Name in Antiqua-Versalien unter einem Namen in Schreibschrift fällt auf zehn Meter auf.
- Die Ausführung: unbehandelte Gravur, Blattgold, Farbe. Eine neue Vergoldung neben einer zwanzig Jahre alten wird nie gleich aussehen; manche Steinmetze bieten an, beide aufzufrischen.
- Die Form der Daten: nur Jahreszahlen, volle Daten, mit Sternchen und Kreuz oder ohne, oder „1932 – 2026“.
Für den Text, der den Namen manchmal begleitet, siehe Grabinschrift und Grabspruch: Auch dafür gilt die Satzung.
Der Moment, in dem man das Grabmal anfasst
Einen Namen nachzutragen ist oft das einzige Mal in zwanzig oder dreißig Jahren, dass eine Familie einen Steinmetz ans Grab holt. Manche nutzen die Gelegenheit für einen QR-Code auf dem Grabstein, der zu Fotos und Erinnerungen führt, die der Stein nicht tragen kann. Gravieren oder kleben: Beides hat seine Gründe, und der Vergleich steht hier. Bei forevr beginnt das einfachste Angebot bei 19 € und enthält drei identische QR-Aufkleber, die Sie selbst anbringen.
Was sonst zum Leben eines Grabes gehört — Reinigung, Grabschmuck, Reparaturen —, steht im Ratgeber Grabstein reinigen.



