Wenn ein Angehöriger stirbt, bekommt die Familie fast immer eine Seite im Netz angeboten. Der Bestatter richtet sie mit dem Auftrag ein, oder sie kommt mit der Traueranzeige im Trauerportal der Regionalzeitung: Kondolenzbuch, Kerze, Fotos, Ort und Zeit der Trauerfeier. Meist ist sie im Preis enthalten, und in den Tagen, in denen man zu nichts anderem in der Lage ist, leistet sie einen echten Dienst.
Genau in diesen Tagen liest niemand die AGB. Und dort steht die Frist.
Die Seite, die zur Bestattung dazukommt
Sie ist ein Werkzeug für die Organisation: Sie macht den Tod bekannt, sammelt Beileid, nennt den Termin. Danach ist ihre Arbeit getan — und viele Anbieter nehmen sie nach einer festen Laufzeit vom Netz oder bieten eine Verlängerung gegen Gebühr an. Das ist nicht versteckt, es steht in den Bedingungen, oft unter „Laufzeit“ oder „Löschung“. Wie lang die Frist ist, unterscheidet sich von Portal zu Portal; lesen Sie nach, bevor die Fotos hochgeladen sind.
Das Problem liegt woanders. Familien legen dort keine Einladung ab, sondern eine Erinnerung: die Nachricht der Kollegin, das Foto vom letzten Sommer, den Satz, den der Enkel geschrieben hat. Und zwei, drei Jahre nach einem Todesfall ist genau die Zeit, in der aus Trauer Erinnern wird und man anfängt, auf diese Seiten zurückzukommen. Dann ist die Seite fort, und das Kondolenzbuch mit ihr.
Drei Modelle, eine Frage
Befristet. Das eben beschriebene. Die Seite hat ein Ablaufdatum, und sie hält sich daran.
Abo. Die Seite besteht, solange jemand zahlt — jährlich, manchmal monatlich. Was nach einer Kündigung geschieht, steht wieder in den AGB: Manche bewahren die Daten einige Monate auf, dann löschen sie. Die Frage, die niemand am ersten Tag stellt, lautet: Wer zahlt in zwanzig Jahren? Das Konto, von dem abgebucht wird, ist bis dahin vielleicht aufgelöst, und eine gescheiterte Lastschrift ist ein leises Ende für eine Gedenkseite.
Kostenlos, ohne schriftliche Zusage. Vereine, werbefinanzierte Portale, der Gedenkzustand bei Facebook. Sie leisten viel, und einige bestehen seit langem. Aber kostenlos heißt nicht zugesagt: Es ist eine Absicht, keine Verpflichtung. Die Frage an sie ist einfach — wer bezahlt das Hosting in zwanzig Jahren, und mit welchem Geld? Was die kostenlosen Angebote gut können und wo ihre Grenzen liegen, steht in Gedenkseite kostenlos oder bezahlt.
Vier Fragen an jeden Anbieter
Sie sortieren jedes Angebot, gleich welcher Art.
Steht eine Laufzeit schriftlich fest? Eine Jahreszahl in den AGB ist mehr wert als ein „für immer“ auf der Startseite. Suchen Sie nach den Wörtern „befristet“, „Laufzeit“, „Kündigung“ und „Löschung“.
Was passiert, wenn nicht mehr gezahlt wird? Sofortige Löschung, Aufbewahrung auf Zeit oder gar nichts zu zahlen: Alle drei gibt es am Markt.
Kann ich alles herunterladen? Das ist der einzige Schutz, der nicht vom Überleben des Anbieters abhängt. Eine Seite, von der sich eine vollständige Kopie ziehen lässt — Fotos, Texte, Tonaufnahmen —, verschwindet nie ganz. Diese Frage gehört vor den Kauf, und nicht nur an die kostenlosen Dienste: siehe Was wird aus dem QR-Code am Grab, wenn der Anbieter schließt?.
Wem gehört die Adresse? Eine Seite unter der Domain eines Trauerportals zieht um, wenn das Portal umbaut. Ein QR-Code am Grabstein, der dorthin zeigt, führt dann ins Leere.
Was forevr zusagt
Eine Einmalzahlung, kein Abo: 19 € (Souvenir), 39 € (Heritage) oder 89 € (Eternite). Dafür sagen wir eine Laufzeit von 10, 20 oder 30 Jahren schriftlich zu, Aufbewahrung der Seite eingeschlossen, und wir ersetzen beschädigte Aufkleber 10, 20 oder 30 Jahre lang kostenlos. Eine vollständige Kopie der Seite können Sie jederzeit herunterladen. In der Schweiz werden die Preise in Franken angezeigt und in Euro abgerechnet.
Unser Ziel ist, die Seiten unbefristet zu erhalten — dafür gibt es das Produkt, und das Modell ohne Abo ist darauf gebaut. Aber ein Ziel ist keine Zusage, und wir schreiben nicht „für immer“, als wäre es eine. Was wir zusagen, sind die Jahre, die wir aufgeschrieben haben; was wir anstreben, liegt weit darüber.
Der Unterschied ist nicht rhetorisch. Ein Versprechen von Ewigkeit bindet niemanden an dem Tag, an dem ein Unternehmen aufhört. Eine schriftliche Laufzeit bindet — und eine Kopie der Seite, die Sie jederzeit ziehen können, schützt Sie selbst dann.
Stand: 29. September 2026.



